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Frage von Andrea S. •

Frage an Martin Dörmann von Andrea S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Dörmann,

in der industriellen Tierhaltung wird das Tierschutzgesetz regelmäßig gebrochen, weil bei Hühnern, Puten, Schweinen und Rindern routinemäßig Amputationen durchgeführt werden, die eigentlich nur in Ausnahmefällen erlaubt wären. Für mich ist es ein unerträglicher Umgang mit Tieren, die uns als Gesellschaft beschämen muss.
Was unternehmen Sie, um diese Gesetzesbrüche abzustellen?

Mit freundlichen Grüßen,

Andrea Spang

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Spang,

vielen Dank für Ihre Frage zu Verletzungen des Tierschutzes bei der industriellen Tierhaltung. Zuallererst möchte ich mich bei Ihnen für die sehr späte Antwort entschuldigen. Leider ist Ihre Frage in den täglichen Wirren zunächst versehentlich falsch abgelegt worden. Dennoch soll sie selbstverständlich nicht unbeantwortet bleiben.

Tierschutz ist ein Staatsziel und somit Staatsaufgabe. Im Tierschutzgesetz ist festgehalten, dass niemand Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Daran müssen wir uns halten.

Gemäß § 6 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres verboten. Dennoch gibt es in diesem Bereich immer wieder Verstöße gegen geltende Rechte. So gab es im Mai den schwerwiegenden Fall in Südbaden, dass Kontrollvorhaben vorab in den Betrieben angemeldet worden, um katastrophale Zustände nicht melden zu müssen. Angesprochen auf diese Vorkommnisse sah die Bundesregierung aber keinen Handlungsbedarf die Gesetzesbrüche abzustellen, wie der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter Bleser, am 16. Mai 2011 mitteilte (Drucksache 17/5876).

Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben auf die Skandale reagiert und einen Antrag zur Einführung obligatorischer Prüf- und Zulassungsvoraussetzungen für Haltungseinrichtungen für Nutztiere („Tierschutz-TÜV“) eingebracht (Drucksache 17/2143). Denn durch die Skandale rund um Amputationen und umgangene Kontrollmechanismen zeigt sich für uns deutlich, dass ein gesetzlicher Handlungsbedarf besteht. Es zeigt sich, dass es bisher kein praktikables Prüfverfahren gibt, um die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zu überprüfen. Mit Einführung eines obligatorischen praxisgerechten Prüfungs- und Zulassungsverfahrens werden die Haltungsbedingungen für landwirtschaftliche Nutztiere grundlegend und nachhaltig verbessert.

Ein solches Verfahren ist im Interesse der Tiere sowie aller Beteiligten. Die Tiere würden stärker als bisher an ihren Bedürfnissen und Verhaltensansprüchen orientiert gehalten. Die Tierhalter und die Hersteller hätten Investitions- und Rechtssicherheit. Eine Genehmigung könnte schneller erfolgen, Veterinärbehörden würden entlastet, da die Einzelfallprüfungen entfielen. Der Gesetzgeber könnte auf neuere Entwicklungen und Erkenntnisse flexibel reagieren und die Verbraucher hätten die Gewissheit, dass ihre Nahrungsmittel nach ihren Wünschen hergestellt werden.

Leider hat die Koalitionsmehrheit unseren Antrag abgelehnt und unternimmt selbst keine Anstrengungen, gegen die Umgehungen des Tierschutzrechtes vorzugehen. Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist dies ein Skandal, dem es schnellstmöglich gilt anzugehen. Auch hat die SPD beim letzten Parteitag Anfang Dezember eine Resolution verabschiedet, die die Massentierhaltung erschweren soll. Wir fordern, dass sowohl der Tierschutz selbst als auch das Baurecht für Intensivbetriebe verschärft werden müssen. Es darf uns nicht egal sein, unter welchen Bedingungen Lebensmittel produziert werden. Es geht nicht nur um den Preis, auch ethische Aspekte müssen eine Rolle spielen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Dörmann, MdB