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Frage von Daniel G. •

Frage an Martin Dörmann von Daniel G. bezüglich Soziale Sicherung

Die SPD geht mit der Forderung nach sozialer Gerechtigkeit und Verhinderung der Altersarmut in den BW. Wahlkampf. Wie stehen Sie dazu das rund 800.000 EU-Rentner bei der letzten Reformierung wieder einmal leer ausgingen. Die Verbesserungen betreffen nur zuküftige BU-Rentner. Bekanntlich wird das hierfür zuständige Ministerium durch Frau Nahles (SPD) geführt. Empfinden Sie dies als gerecht? Wie stehen Sie zu dem Abzug von 10,8% obwohl dieser Personenkreis sich dies nicht ausgesucht hat?.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage.

In der Regel ist es so, dass Neuregelungen bei der Rente jeweils nur für Neuzugänge gelten. Auch die im Juni 2017 beschlossene Verlängerung der Zurechnungszeit, welche Sie ansprechen, gilt dem entsprechend leider nur für Neufälle.

Ich stimme Ihnen darin zu, dass dieser quasi Bestandsschutz für Bestandsrentner/innen für Versicherte, die kurz vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Regelungen oder generell früher in Rente gingen und nicht in den Genuss von Verbesserungen kommen, persönlich sehr ärgerlich ist. Würde man die Regelungen auch auf den Bestand übertragen, so müsste eine komplette Neuberechnung auf Grundlage des jetzt geltenden Rechts vorgenommen werden; dies wäre nicht nur mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden, sondern könnte – je nach Ausgangslage – nicht nur zu Verbesserungen, sondern auch zu Verschlechterungen führen, da dann selbstverständlich alle in der Zwischenzeit erfolgten Rechtsänderungen einbezogen werden müssten. Um zu vermeiden, dass wenige Tage den Ausschlag geben über eine Zurechnungszeit bis 62 oder aber bis 65 Jahre, hat sich der Gesetzgeber in der aktuellsten Reform dazu entschlossen, die Anhebung schrittweise einzuführen – folglich eine Reihe vieler kleiner Stichtage zu schaffen.

Diese Problematik, die unter dem Problem „Stichtage in der Rentenversicherung“ gefasst werden kann, war schon häufig Gegenstand gerichtlicher Überprüfungen, bis zum Bundesverfassungsgericht. Stichtage sind im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung notwendig, gerade um „willkürlichen“ Entscheidungen zu begegnen. Ohne sie wären die Möglichkeiten zu Gesetzesänderungen mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Sozialversicherungsrechts und seiner Anpassung an geänderte Verhältnisse sehr begrenzt.
Gleichwohl ist Ihre Erwartung, gleichzeitig etwas für die Menschen zu tun, die bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen, sehr nachvollziehbar. Wir als SPD Fraktion finden es unbefriedigend, dass rund ein Sechstel der Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente auf ergänzende Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Zum Vergleich: Grundsicherungsbezug spielt in der Bevölkerung im Erwerbsalter (unter 10%) und erst Recht bei Rentnerinnen und Rentner (um die 3%) eine deutlich kleinere Rolle. Deshalb war es uns wichtig etwas für Menschen in Erwerbsminderung zu tun, wie wir es mit der zweimaligen Verlängerung der Zurechnungszeiten getan haben.

Wir als Sozialdemokraten kämpfen für mehr soziale Gerechtigkeit. Deswegen haben wir mit unserem Regierungsprogramm ein Konzept für eine gute und verlässliche Rente vorgelegt. Wir wollen das Sinken des Rentenniveaus bei stabilen Beiträgen stoppen. Das bedeutet, wir stabilisieren das Rentenniveau auf dem heutigen Stand von 48 Prozent und begrenzen gleichzeitig die Beiträge auf 22 Prozent. Zudem fordert die SPD eine Solidarrente, damit diejenigen, die jahrzehntelang gearbeitet haben, nicht zum Sozialamt müssen. Auch für die Erwerbsminderungsrente haben wir konkrete Forderungen – hier ein Auszug aus unserem Programm:

„Erwerbsminderung stellt heute ein zentrales Risiko für Altersarmut dar. Für viele Beschäftigte ist es aus gesundheitlichen und körperlichen Gründen nicht möglich, das gesetzliche Rentenalter im Erwerbsleben zu erreichen. Erwerbsminderung beruht nicht auf einer freiwilligen Entscheidung der Betroffenen. Wir brauchen deswegen Verbesserungen, die alle Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner erreichen und auch diejenigen besser berücksichtigen, die aus gesundheitlichen Gründen auf dem Arbeitsmarkt ohne Chancen sind.“

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB