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Frage von Romeo H. •

Frage an Martin Dörmann von Romeo H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dörmann,

ich habe gehört, dass der Deutsche Bundestag eine eingegangene Petition zum Thema Abgeordnetenbestechung (§108 e StGB) nicht ins Internet einstellen und nur ohne öffentliche Diskussion behandeln will.

Eine Reform ist jedoch dringend notwendig und wird auch seitens der UNO gefordert (UNCAC- Abkommen). Ich bitte Sie um Mitteilung, weshalb der Bundestag ein öffentliches Interesse ausgerechnet bei der Behandlung dieser wichtigen Frage verneint und ob Sie diese Auffassung des Petitionsausschusses (AZ 4-17-07-450-005940) teilen. Darüber hinaus interessiert mich, wie Sie persönlich zu § 108e und zur Umsetzung der UN- Vorgaben stehen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Romeo Haus,

vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich gerne eingehe.

1. Zur Behandlung der angesprochenen Petition:

Die von Ihnen angeführte Petition zum Thema Abgeordnetenbestechung (§ 108 e StGB) wurde nur deswegen nicht behandelt, da zuvor eine sachgleiche Petition eingereicht wurde, die derzeit geprüft wird.

2. Zur Position hinsichtlich § 108 e StGB:

Das VN-Übereinkommen gegen Korruption ist eine von mehreren internationalen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Korruptionsstraftaten. Zur vollständigen Umsetzung der internationalen Vorgaben müssen allerdings auch unsere nationalen Regelungen zur Abgeordnetenbestechung geändert werden.

Nach wie vor halten ich und die SPD-Bundestagsfraktion die Umsetzung der internationalen Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, die dann auch einer grundsätzlichen Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung bedarf, für wichtig und richtig.

Schon in der 15. Wahlperiode hatte die SPD-Fraktion in der rot--grünen Koalition einen ersten Anlauf unternommen, um für die Umsetzung der UN-Konvention zu sorgen. Dazu erarbeiteten Fachpolitiker einen Entwurf zur Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung. Das bislang straflose Annehmen, Sichversprechenlassen oder Fordern von Vorteilen für Mandatshandlungen sollte unter Strafe gestellt werden. Der Entwurf scheiterte letztendlich daran, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sich nicht darauf verständigen konnte. Die vorgezogene Bundestagswahl verhinderte dann die weiteren Beratungen.

In der 16. Wahlperiode, also zur Zeit der Großen Koalition, hat sich die SPD-Fraktion des Themas unverzüglich wieder angenommen. Die Beratungen mit der CDU/CSU-Fraktion gerieten jedoch ins Stocken, und schließlich verweigerte die Union jedwede weiteren Gespräche zu diesem Thema. Ein Alleingang der SPD-Fraktion schied aus, da nach dem Koalitionsvertrag Gesetzentwürfe nur gemeinsam eingebracht werden durften. Die Umsetzung scheiterte daher an der nicht gesprächsbereiten CDU/CSU-Fraktion.

Das Thema wird für die SPD-Fraktion aber auch weiterhin auf der Agenda stehen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Dörmann, MdB