(...) Der Grund hierfür ist, dass ein kompliziertes Berechnungsverfahren den Ausgleich entstandener Überhangmandate durch eine mittlerweile absurd hohe Zahl von Ausgleichsmandaten vorsieht. Hier liegt das Problem – weder in der Anzahl der Wahlkreise (diese hat sich nicht verändert), noch in der Anzahl der direkt im Wahlkreis gewählten Abgeordneten (auch diese hat sich nicht verändert). (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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