(...) Die Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung regelt die Bedingungen für die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung durch Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern, die sich rechtmäßig im Gebiet der EU-Länder aufhalten. Die entsprechenden Vorgaben zum Familiennachzug von Flüchtlingen finden Sie in Kapitel V der Richtlinie („Familienzusammenführung von Flüchtlingen“). (...)
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