
(...) Das Europäische Parlament hat sich in seiner Abstimmung vom 3. April 2014 bewusst für Netzneutralität ausgesprochen. So heißt es in Erwägungsgrund 45 „Der Grundsatz der ‚Netzneutralität‘ im offenen Internet bedeutet, dass der gesamte Datenverkehr ohne Diskriminierung, Einschränkung oder Beeinträchtigung und unabhängig von Absender, Empfänger, Art, Inhalt, Gerät, Dienst oder Anwendung gleich behandelt werden sollte.“ (...)