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Frage von Karl S. •

Frage an Mark Hauptmann von Karl S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Hauptmann,

endlich hat das Kabinett einen Gesetzentwurf zum Angehörigen-Entlastungsgesetzt vorgelegt und beschlossen. Ich weiß nicht, ob Sie sich vorstellen können, welche Last von den zahlenden Kindern fällt, wenn das Gesetz tatsächlich zum 01.01.2020 in Kraft tritt.

Schön zu sehen ist auch, die positive Berichterstattung und die breite zu Stimmung.

Das der Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Landkreistag vor den Millionen, die den Kommunen zusätzlich aufgebürdet werden, warnt, war ja zu erwarten.

Beide sehen ja scheinbar nicht, dass es beim Entwurf um Würde, Lebensqualität und Zufriedenheit – für die zu pflegenden Eltern und die pflegenden Angehörigen geht. Ebenso wenig eine psychische, emotionale und vor allem auch erhebliche finanzielle Belastungen der Angehörigen damit genommen werden soll.

Gerade deswegen verfolge ich diese Debatte noch mit Skepsis, da ja der Bundesrat noch zustimmen muss.

Deswegen würde ich gerne wissen, wie Sie die Zustimmung des Bundesrates einschätzen? Geht das Gesetz direkt durch oder muss mit einer Ablehnung bzw. dem Vermittlungsausschuss gerechnet werden? Würde das Gesetz, wenn es in den Vermittlungsausschuss geht zum 01.01.2020 in Kraft treten? Welchen Einfluss könnten die oben genannten Verbände haben? Was ist mit den Kosten? Die Kommunen machen hier gewaltig Stunk. Welche Möglichkeiten für einen Kompromiss würden Sie im Vermittlungsausschuss sehen? Es soll ja schließlich nicht der Bundeshaushalt belastet werden.

Wann werden die Lesungen bzw. die Abstimmung zu dem Gesetz im Bundestag erfolgen?

Welche Auswirkungen auf das Gesetz könnten noch die Wahlen in S.en, Thüringen und Brandenburg haben? Gerade auch, weil in S.en und Brandenburg es jetzt nach einen Beteiligung der Grünen aussieht.

Wie stehen generell die CDU regierten Bundesländer zum Gesetzesvorhaben?

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und bedanke mich für die Beantwortung im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
K. S.

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parteilos

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Angehörigen-Entlastungsgesetz.

Die Wahrscheinlichkeit einer Zustimmung im Bundesrat bzw. der Anrufung eines Vermittlungsausschusses liegt momentan bei 50%. Den erhöhten finanziellen Belastungen der Länder steht die öffentliche breite Zustimmung zu dem Vorhaben entgegen. Letztendlich wird es auf eine Abwägung dieser beiden Aspekte ankommen. Auch die Möglichkeit einer Gegenfinanzierung wird aktuell noch diskutiert. Sollte ein Vermittlungsausschuss angerufen werden, wird das Gesetz vermutlich nicht wie geplant am 01.01.2020 in Kraft treten können.

Die Landtagswahlen in Sachsen, Brandenburg und Thüringen werden eher keinen Effekt auf das Vorhaben haben, da es sich hierbei um eine bundesweites Problematik handelt. Auch gibt es zu diesem Zeitpunkt noch keine Rückmeldung von allen Bundesländern zu den jeweiligen Abstimmungsverhalten.

Der weitere Zeitplan des Gesetzgebungsvorhabens stellt sich wie folgt dar: Nach einer Anhörung am 04.11.19 wird der Entwurf in der 2. und 3. Lesung am 7.11.19 und am 08.11.19 im Plenum debattiert. Die Abstimmung im Bundesrat ist für den 29.11.2019 angesetzt und das mögliche Inkrafttreten am 01.01.2020.

Mit freundlichen Grüßen

Mark Hauptmann, MdB