Antwort ausstehend von Marion Gentges CDU
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CDU Landtagsfraktion BW
Die Verhandlungen in diesem gemeinsamen Gremium des Deutschen Bundestages und des Bundesrates sind noch nicht abgeschlossen. Da die genaue Ausgestaltung des Gesetzes derzeit noch nicht absehbar ist, werden insoweit keine konkreten Umsetzungsschritte geplant und das weitere Verfahren zunächst abgewartet.
Bezüglich der Frage, ob der Vermittlungsausschuss durch den Bundesrat anzurufen ist, hat sich Baden-Württemberg enthalten.