Warum existiert in Deutschland ein externes Weisungsrecht für Staatsanwaltschaften? Wie lässt sich das mit Gewaltenteilung vereinbaren? Ist das mit EU-Recht vereinbar?
Sehr geehrte Frau Strack -Zimmermann,
anderen Europäischen Staaten wird durch deutsche Medien häufiger vorgeworfen, nicht Demokatisch genug zu sein. Müssen wir uns eine Gewaltenteilung leisten? Kann man die per EU-Verordnung in nationales Recht zwingen?

Antwort ausstehend von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
