Marian Wendt, MdB
Marian Wendt
CDU
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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Marian Wendt von Wolfgang S. bezüglich Innere Sicherheit

Ihr Zitat vom 23.11.20:
"Silvester ohne Feuerwerk, ist wie Weihnachten ohne Gänsebraten. #massundmitte"
Quelle: https://twitter.com/MdbWendt/status/1330787036769480706?s=20

Meine Frage:
Haben Sie denn beides schon einmal erlebt?
Viele Tiere werden in Angst und Panik versetzt und / oder überleben es leider nicht!

Sie sind ja auch Vorsitzender des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag. Ablehnungen zu Petitionen "gegen das private Feuerwerk" enthalten auch immer den allgemeinen Hinweis: "die überwiegend restriktiven Regelungen des Sprengstoffrechts würden auch Aspekte des Tierschutzes berücksichtigen.

Meine Frage:
An welcher Stelle wird im Sprengstoffrecht denn der Tierschutz berücksichtigt?

Marian Wendt, MdB
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sippel,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gern beantworte.

Auch wenn im Sprengstoffgesetz nicht wörtlich auf das Tierschutzgesetz Bezug genommen wird, so gilt letzteres doch ebenso wie alle anderen Gesetze, die im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden müssen. Darüber hinaus wägen wir als Parlamentarier auch die Belange des Tierschutzes gegen andere Interessen ab, bevor wir bspw. der Änderung des Sprengstoffgesetzes zustimmen. Sowohl in den grundlegenden Sicherheitsanforderungen als auch in den zugehörigen europäischen Normen sind neben dem Schutz der Verwender auch Aspekte enthalten, die dem Schutz Dritter und der Umwelt, z. B. vor Verletzungen, Sachschäden, Lärm und chemischen Verunreinigungen, dienen. Aspekte des Lärmschutzes werden bei der Normung und Kategorisierung von Feuerwerkskörpern durch Festlegung der maximalen Lautstärke und entsprechend vorgeschriebene Schutzabstände berücksichtigt. Bei der Berücksichtigung der Tiere spielt die Lautstärke sicherlich die entscheidendste Rolle.

Im Übrigen haben Sie vielleicht die Presseberichte über verstärkte Kontrollen in den östlichen Grenzregionen vor Silvester 2020 verfolgt. Diese dienten insbesondere der Verfolgung illegal nach Deutschland gebrachter Feuerwerkskörper.

Mit freundlichen Grüßen
Marian Wendt