
(...) Alternative Antriebe, wie beispielsweise Erdgas, können also einen bedeutenden Beitrag zum Erreichen der von der Bundesregierung angestrebten CO2-Reduktion leisten. Aus diesem Grund wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, die Energiesteuerermäßigung für Erdgas und Autogas über 2018 hinaus zu verlängern. (...)