Frage von Felix H. • 23.09.2021

Antwort ausstehend von Marcus Weinberg parteilos
Büro Marcus Weinberg
Bis August 2024 Mitglied der CDU
Dass es in zweiter Instanz ohne Anwalt geht, ist also eher die Ausnahme als die Regel
Dass es in zweiter Instanz ohne Anwalt geht, ist also eher die Ausnahme als die Regel
Nach unserer Überzeugung soll der BGH gerade nicht für jeden Fall eine weitere Überprüfungsinstanz sein, er soll vielmehr nur sehr ausgewählte Rechtsfragen entscheiden müssen