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Wie bereits veröffentlicht, ist mit den Gewerkschaften verabredet, die gegebenenfalls erforderliche Anpassung aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG in den nächsten Monaten abzuschließen und notwendige Anpassungen dem Landtag vorzulegen.
Da die Systeme folglich sehr unterschiedlich sind und auch eine Abgeordnetendiät nicht die Frage einer angemessenen Besoldung und Versorgung beantwortet, sondern eine Vergütung anderer Art ist [...], gibt es meines Wissens weder Überlegungen in NRW zur Übertragung von Besoldungsregelungen noch wäre das systematisch naheliegend.