Die öffentliche und medizinische Infrastruktur ist für alle Bürgerinnen und Bürger gedacht. Dabei ist aus meiner Sicht auch auf den barrierefreien Zugang zu achten. Auch wenn eine Umrüstung oder Sanierung oft mit hohen Kosten verbunden sind, so sollte die Politik ihr Möglichstes tun, damit wir hier eine Verbesserung erreichen können.
Das von Ihnen angesprochene Medikament fällt unter den sogenannte Lifestyle-Paragraph (§34 im SGB 5): Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht – sogenannte Lifestyle Arzneimittel –, dürfen nicht als GKV-Leistung verordnet werden.
Sehr geehrte Frau W.,
Solche Klischees halten der Einzelfallbetrachtung nicht stand. Reden ist aber Teil der Arbeit in der Politik und ein elementares Element unserer Demokratie.
Landwirtschaft und Tierhaltung ist das Rückgrat unserer ländlichen Räume. Dazu kommen die vor- und nachgelagerten Bereiche. Das wollen wir erhalten.

