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CDU
• 12.11.2024

Das von Ihnen angesprochene Medikament fällt unter den sogenannte Lifestyle-Paragraph (§34 im SGB 5): Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht – sogenannte Lifestyle Arzneimittel –, dürfen nicht als GKV-Leistung verordnet werden.

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CDU
• 22.09.2022

Solche Klischees halten der Einzelfallbetrachtung nicht stand. Reden ist aber Teil der Arbeit in der Politik und ein elementares Element unserer Demokratie.

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CDU
• 22.09.2022

Landwirtschaft und Tierhaltung ist das Rückgrat unserer ländlichen Räume. Dazu kommen die vor- und nachgelagerten Bereiche. Das wollen wir erhalten.

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