Deshalb sollte eine Reform der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch (§§ 218, 218a StGB) im Wege von sogenannten fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen mit Gewissensfreiheit für jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten im nächsten Bundestag beraten werden.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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