Sein Zweck ist es demnach, die Qualität der Rechtsdurchsetzung zu sichern und die Gerichte zu entlasten. Letztlich verfolgt der Anwaltszwang somit auch die Wahrung eines im Kern öffentlichen Interesses.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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