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Antwort 16.04.2024 von Marco Buschmann FDP

Einzelheiten der Wehrpflicht für Ukrainer sind nach ukrainischem Recht und nicht nach deutschem Recht zu beurteilen.

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Antwort 13.05.2024 von Marco Buschmann FDP

Mit der Reform des Namensrechts schaffen wir jetzt neue Freiheiten. Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. So ermöglicht es § 1617i Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen jeder volljährigen Person, ihren Geburtsnamen neu zu bestimmen und die von ihren Eltern getroffene namensrechtliche Entscheidung an ihre tatsächlichen familiären Bindungen anzupassen.

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Antwort 29.04.2024 von Marco Buschmann FDP

Frühere Einträge wegen Verurteilungen aufgrund von cannabisbezogenen Delikten können aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.

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Antwort 06.05.2024 von Marco Buschmann FDP

Grundsätzlich beurteilt sich der Name einer Person nach den privatrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

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Antwort 23.04.2024 von Marco Buschmann FDP

Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht auf Vorlage des Bundesfinanzhofs, der § 20 Abs. 6 S. 5 des Einkommensteuergesetzes für verfassungswidrig hält, über die Verfassungsmäßigkeit der Norm zu entscheiden.