Wie stimmen Sie heute zum BPolG ab, in welchem auch nach Mahnschreiben der Kommission der Rechtsbehelf nach Art. 17 II, Art. 52f. (EuGH C333/22) wie sonst im Falle von Gemeinsamverantwortlichen fehlt?
Wie stimmen Sie heute zum neuen Bundespolizeigesetz ab, in welchem auch nach Mahnschreiben der EU-Kommission vom Anfang Juli der Rechtsbehelf nach Art. 17 II, Art. 52f. (EuGH C333/22) wie sonst im Falle von Gemeinsamverantwortlichen fehlt?
Warum fehlt darin der Rechtsbehelf nach Art. 17 II, Art. 52f. (EuGH-Urt. C333/22) wie sonst auch in Falle von Gemeinsamverantwortlichen u. in diversen Bundesländern (Datenaustausch zwischen BfJ, BfV, datenverarbeitenden Staatsanwaltschaften der Länder, die nach EuGH im dt. Sonderfall keine unabhängigen Justizbehörden sind, LfV u.v.m.).
Alle 2 Jahre die Bundespolizei durch die gegenüber Betroffenen sich als rein "petitionsähnlich" & mit "Föderalismusproblem" argumentierend darstellende BfDI "kontrollieren" lassen klingt nicht nach betroffenenrechtlichem Anspruch auf anderweitigen wirksamen Rechtsbehelf. S. auch: https://tinyurl.com/3k7de3r8
Ist jetzt der Zeitpunkt, die auch von Ihnen begrüßte Klageerhebung zu forcieren? https://tinyurl.com/4f3as3h7

