Die grün-schwarze NRW-Regierung hat erlaubt, mit unseren Daten Überwachungs-KI - z.B. Palantir des neurechten P. Thiel - zu trainieren. Werden sich die Bundes-Gründen, wie in NRW, hierfür einsetzen?
Mitten in den seit 2022 laufenden Vertragsverletzungsverfahren nach JI-Richtlinie gegen Deutschland (wegen fehlender Abhilfebefugnisse nach Art. 52-53, Art. 17 JI-Richtlinie iSd EuGH-Urteils vom 16.11.23, C-333/22) hat nun die grün-schwarze NRW-Regierung erlaubt, mit unseren Daten Überwachungs-KI - z.B. Palantir des neurechten P. Thiel - zu trainieren.
Wie sehen Sie die Fütterung der Palantir-Software des neurechten Tech-Milliardärs mit unseren persönlichen Daten generell und mitten in Vertragsverletzungsverfahren gg. die BRD nach JI-Richtlinie? Ich finde im Gesetzestext der NRW-Regierung keinen Anspruch auf anderweitigen wirksamen Rechtsbehelf iSd Art. 17, 52-53 der JI-Richtlinie (s. EuGH-Urt. vom 16.11.23, C-333/22)?

