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Marc Henrichmann
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Frage von Barbara W. •

Sind Sie sicher, dass Sie das Gesetz zur Bugetierung der Krankenkassen bzgl. Psychotherapie verabschieden möchten?

Sehr geehrter Herr Henrichmann,
ich arbeite seit 1995 in Havixbeck in eigener Psychologischer Praxis mit halbem Kassensitz für Verhaltenstherapie. Im Schnitt arbeite ich 23-25 Therapiestunden/Woche. Wenn dieses Gesetz verabschiedet wird kann ich noch 18 Therapiestunden/Woche arbeiten. Man braucht keine großen Mathekenntnisse um zu begreifen, dass dann ca. 6 Patient:innen weniger pro Woche Hilfe bekommen. Es ist auch jetzt schon so, dass ich immer wieder Anfragen abschlägig bescheiden muss. Das erhöht die Wartezeiten für Patient:innen erheblich, weil dies nicht nur meine Praxis betrifft.
Nachweislich trägt Psychotherapie dazu bei, in vielen Fällen die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
Nachweislich beträgt die Ausgabe der Krankenkassen für Psychotherapie lediglich 1 % der Gesamtkosten. Einsparungen hier sind weder effektiv noch mittelfristig hilfreich. Im Gegenteil.
Bitte überdenken Sie ihre Entscheidung!
Mit freundlichen Grüßen
B. W.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau W.

vielen Dank für Ihre Eingabe. Gerne antworte ich Ihnen. 

Ohne Frage ist die psychotherapeutische Versorgung ein wichtiger Teil der gesundheitlichen Versorgung. Die bereits jetzt schon mitunter langen Wartezeiten für Patientinnen und Patienten, regionale Unterversorgung und fehlende Planungssicherheit dürfen nicht weiter ausgeweitet werden. Der Diskurs über die psychotherapeutische Versorgung wird nicht nur deshalb mit großer Sorge geführt. 

Ich muss aber zunächst vorwegnehmen, dass es sich hier nicht um “meine Entscheidung“ handelt. Die jetzt zur Diskussion stehenden Reformpläne entstammen den Vorschlägen einer eingesetzten Kommission, welche paritätisch besetzt ist mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Ökonomie, Medizin, Sozialrecht, Ethik und Prävention. Nach einem umfassenden Beteiligungsprozess wurden dabei mehr als 1.700 Maßnahmenvorschläge von über 200 Verbänden ausgewertet. Schlussendlich hat die Kommission ihre Empfehlungen auf ihre finanziellen, sozialen und versorgungsseitigen Auswirkungen geprüft und der Bundesgesundheitsministerin übermittelt. 

Da die gesetzlichen Krankenversicherungen bekanntlich an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit kommen, müssen erhebliche Sparmaßnahmen auf den Weg gebracht werden, die allen Beteiligten einen Beitrag zur Stabilisierung gleichermaßen abverlangen. Entscheidend ist dabei nach meinem Dafürhalten eine kluge und verhältnismäßige Steuerung, die die Versorgung aller gesundheitlichen Bereiche -auch und insbesondere im ländlichen Bereich- nicht vernachlässigt. 

Wenn einzelne Bereiche aus den Sparmaßnahmen herausgenommen würden, wäre zu überlegen, wo diese an anderer Stelle gleichwertig angesetzt werden könnten. Überlegungen hierzu dauern an, jedoch ist für eine Akzeptanz der Reform wichtig, dass diese möglichst ausgewogen ist. Klar ist aber, dass diese Reform jetzt auf den Weg gebracht werden muss. Ein weiteres Hinauszögern kann sich unser Land mit Blick auf die schwindende Leistungsfähigkeit der Krankenkassen nicht leisten. Sie dürfen aber davon ausgehen, dass die Diskussion mit großer Intensität und Sensibilität geführt wird, wovon ich mich in vielen Gesprächen mit dem Ministerium und den Kolleginnen und Kollegen aus dem Gesundheitsbereich überzeugen konnte.

Ich hoffe, Sie können meine Ausführungen nachvollziehen. Für Rückfragen und Anmerkungen stehe ich Ihnen auch jederzeit unter marc.henrichmann@bundestag.de zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Henrichmann

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