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Marc Henrichmann
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Frage von Reinhard N. •

Frage an Marc Henrichmann von Reinhard N. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Ich lese gerade in der TAZ, dass osteuropäische Ern­te­hel­fe­r nach einem Beschluss der Bundesregierung auch dieses Jahr länger als normalerweise ohne reguläre Krankenversicherung von März bis Oktober 2021 arbeiten dürfen. Das wären 102 statt bisher 70 Tage.
Eine Regel, die künftig einen Krankenversicherungsschutz der Saisonarbeiter sicherstellen soll, soll aber nicht schon während der derzeitigen Coronawelle in Kraft treten, sondern erst 2022. Über den Beschluss soll der Bundestag aber noch abstimmen müssen.
https://taz.de/PR-der-Agrarministerin-zu-Erntehelfern/!5766720/
Frage:
Wie stehen sie dazu, Landwirten erst ab 2022 vorzuschreiben, einen Versicherungsnachweis über die Erntehelfer erbringen zu müssen? Werden sie als Wahlkreisabgeordneter dem Beschluss zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Nitsche,

vielen Dank für Ihre Frage. Die von Ihnen angesprochene Meldepflicht entspringt einem Änderungsantrag der Koalition. Ich selbst begrüße diesen Fortschritt. In den letzten Wochen und Monaten wurde viel zugunsten von Arbeitsschutz und Unterbringung der Arbeiter aus anderen Ländern umgesetzt. Dass jetzt auch das Thema Krankenversicherungsschutz von Saisonkräften, also von kurzfristig Beschäftigten, angepackt wird, ist gut und richtig. Denn, da die kurzfristig Beschäftigten in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei sind, muss sichergestellt werden, dass eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall vorhanden ist, um eine notwendige Versorgung zu gewährleisten. Oberstes Ziel der Regelung ist die Verbesserung des Krankenversicherungsschutzes für kurzfristig Beschäftigte.
Dass diese Meldepflicht aber nicht von jetzt auf gleich umgesetzt werden kann, versteht sich von selbst. Die elektronische Einführung des Meldetatbestandes zum Nachweis des Krankenversicherungsschutzes bei kurzfristig Beschäftigten erfolgt mit der jährlichen Anpassung der Software der Arbeitgeber, somit zum 1. Januar 2022. Eine frühere Meldepflicht wäre zwar wünschenswert, lässt sich jedoch praktisch nicht umsetzen.

Zukünftig können Sie sich mit Fragen gerne direkt an mich wenden. Sie erreichen mich unter marc.henrichmann@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Marc Henrichmann

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