Antwort 07.01.2022 von Manuel Hagel CDU
Finanzgeschäfte der Gemeinden unterliegen als Ausdruck der kommunalen Finanzhoheit grundsätzlich der kommunalen Selbstverwaltung. Die Gemeindeordnung (GemO) gibt den gesetzlichen Rahmen vor:

Marcel Ditrich
Finanzgeschäfte der Gemeinden unterliegen als Ausdruck der kommunalen Finanzhoheit grundsätzlich der kommunalen Selbstverwaltung. Die Gemeindeordnung (GemO) gibt den gesetzlichen Rahmen vor:
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