Wie soll das neue Versammlungsrecht aussehen, das Sie planen?
Sehr geehrter Herr Hagel,
in einem Interview mit dem Mannheimer Morgen (erschienen am 3.2.) sagten Sie: "Wir wollen ein eigenes Landesversammlungsrecht schaffen." Wie soll das detailliert aussehen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Bisher gilt für Baden-Württemberg das Versammlungsgesetz des Bundes. Grundsätzlich haben allerdings in diesem Bereich seit 2006 die Länder die Gesetzgebungskompetenz. Soweit die Länder nicht eigene Versammlungsgesetze erlassen, gilt das Versammlungsgesetz des Bundes fort. Das Versammlungsgesetz des Bundes veraltet allerdings seit 20 Jahren zunehmend, weil umfassende Änderungen nicht mehr zulässig sind, da die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht eben bei den Ländern liegt. Einige Länder haben daher bereits eigene Versammlungsgesetze erlassen, um auf veränderte Rahmenbedingungen – etwa den technischen Fortschritt – reagieren zu können.
Mit Blick auf neue Herausforderungen und den technischen Fortschritt wollen wir für Baden-Württemberg prüfen, ob ein eigenes Versammlungsgesetz erforderlich ist. Insbesondere sehen wir den Bedarf für einen Ausbau des Videoschutzes, um Versammlungen besser schützen zu können. Konkrete Ausgestaltungen müssen in der nächsten Legislaturperiode im parlamentarischen Verfahren sorgfältig erarbeitet werden und sich selbstverständlich eng an den Vorgaben des Grundgesetzes und der Rechtsprechung orientieren. Entscheidend ist, dass Versammlungsfreiheit und öffentliche Sicherheit in einem verantwortungsvollen und ausgewogenen Verhältnis stehen.
Freundliche Grüße
Manuel Hagel MdL

