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Manuel Hagel
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Frage von Dietmar J. •

Ende der geringfügigen Beschäftigung: Was Minijobber künftig zahlen müssten. Empfinden Sie das als Volksvertreter gerecht?

Sehr geehrter Herr Hagel,wenn der RND Artikel nicht falsch ist, bezahlt ein Minijobber zukünftig 21% Sozialabgaben. Beamte bezahlen diese nicht. Finden Sie dies gerecht?Vielen Dank und freundliche GrüßeD. J.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr J.,

die Alterssicherungskommission hat vorgeschlagen, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus der Minijobs abzuschaffen. Die Koalition im Bund will die Empfehlungen der Kommission grundsätzlich in ein Gesetzespaket überführen. Die konkrete Ausgestaltung der Minijobs wird jedoch erst erarbeitet. Die Bundesregierung hat ausdrücklich angekündigt, hier nachzujustieren und den Minijob als wichtiges Instrument des Arbeitsmarktes zu erhalten.

Für die CDU ist entscheidend, den Minijob als flexible Beschäftigungsform zu erhalten. Ein Zuverdienst neben Schule, Studium, Rente oder einer regulären Beschäftigung braucht andere Regeln als ein Minijob, der über viele Jahre die einzige Erwerbstätigkeit bleibt. Für solche dauerhaften Beschäftigungsverhältnisse braucht es eine bessere Absicherung im Alter. Zugleich darf ein kleiner Zuverdienst nicht pauschal mit rund 21 Prozent Sozialabgaben belastet werden. Denkbar sind deshalb differenzierte Regelungen für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Rentnerinnen und Rentner sowie für Beschäftigungen in Privathaushalten. Der richtige Weg muss lauten: Minijobs erhalten, dauerhafte Abhängigkeit vom Minijob überwinden und kleine Einkommen vor unverhältnismäßigen Belastungen schützen.

Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung, weil ihre Alterssicherung und ihr Beschäftigungsstatus einem eigenständigen System folgen. Für Kranken- und Pflegevorsorge müssen sie jedoch ebenfalls eigene Beiträge oder Versicherungsprämien aufbringen. Die Rentenkommission nimmt die Beamten zudem ausdrücklich in den Blick. Veränderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung sollen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden. Zugleich sollen Pensionsrücklagen gestärkt und Verbeamtungen stärker auf tatsächlich hoheitliche Aufgaben konzentriert werden.

Freundliche Grüße

Manuel Hagel MdL

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