Differente Altersbezüge bei gleicher Leistung gerechtfertigt?
Guten Tag,
inzwischen bin ich verrentete Lehrerin im Angestelltenverhältnis. Dies war ich zunächst an einer Privatschule 16 Jahre und dann 20 Jahre an einem öffentlichen Gymnasium in Baden-Württemberg
(1986-2022). Aufgrund meines Alters hatte ich beim Wechsel an die öffentliche Schule (2002) die Altersgrenze überschritten und wurde nicht mehr verbeamtet. Meine Aufgaben waren genau dieselben wie die meiner verbeamteten Kollegen. Wie rechtfertigt das Land die unterschiedlich hohen Altersbezüge von Pension ( ca.65%,bezogen auf die letzten zwei Jahre) und Rente(48% der gesamten Lebensleistung)?
Da die notwendigen Lebenshaltungskosten sich im Alter sehr ähneln (Kinder aus dem Haus,Haus abbezahlt..)betrachte ich die hohe Differenz zwischen Rente und Pension als schönes Zubrot für den Nachwuchs. Ist dies gerechtfertigt und dem Grundgesetz vereinbar?
Mit freundlichem Gruß
Frau H.

