Portrait von Manuel Hagel
Manuel Hagel
CDU
100 %
/ 6 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Brigitte H. •

Differente Altersbezüge bei gleicher Leistung gerechtfertigt?

Guten Tag,
inzwischen bin ich verrentete Lehrerin im Angestelltenverhältnis. Dies war ich zunächst an einer Privatschule 16 Jahre und dann 20 Jahre an einem öffentlichen Gymnasium in Baden-Württemberg
(1986-2022). Aufgrund meines Alters hatte ich beim Wechsel an die öffentliche Schule (2002) die Altersgrenze überschritten und wurde nicht mehr verbeamtet. Meine Aufgaben waren genau dieselben wie die meiner verbeamteten Kollegen. Wie rechtfertigt das Land die unterschiedlich hohen Altersbezüge von Pension ( ca.65%,bezogen auf die letzten zwei Jahre) und Rente(48% der gesamten Lebensleistung)?
Da die notwendigen Lebenshaltungskosten sich im Alter sehr ähneln (Kinder aus dem Haus,Haus abbezahlt..)betrachte ich die hohe Differenz zwischen Rente und Pension als schönes Zubrot für den Nachwuchs. Ist dies gerechtfertigt und dem Grundgesetz vereinbar?

Mit freundlichem Gruß
Frau H.

Portrait von Manuel Hagel
Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau H.,

wer über Jahrzehnte als Lehrerin gearbeitet, junge Menschen begleitet und Verantwortung übernommen hat, hat unserem Land viel gegeben. Dass Sie dabei 20 Jahre an einem öffentlichen Gymnasium dieselben Aufgaben wie Ihre verbeamteten Kolleginnen und Kollegen wahrgenommen haben, macht Ihre Frage nach den unterschiedlichen Altersbezügen sehr verständlich.

Rente und Beamtenversorgung beruhen allerdings auf zwei unterschiedlichen Alterssicherungssystemen. Die gesetzliche Rente wird im Wesentlichen aus den während des gesamten Erwerbslebens erworbenen Entgeltpunkten berechnet. Das häufig genannte Rentenniveau von 48 Prozent bedeutet dabei nicht, dass die persönliche Rente 48 Prozent des früheren Einkommens oder der gesamten Lebensleistung beträgt. Es handelt sich um eine rechnerische Vergleichsgröße für eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst.

Die Beamtenversorgung folgt dagegen dem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zwischen Beamten und Staat. In Baden-Württemberg steigt der Ruhegehaltssatz mit den ruhegehaltfähigen Dienstjahren und kann höchstens 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge erreichen. Dabei muss man allerdings berücksichtigen, dass die Beamtenversorgung als eigenständige Vollversorgung ausgestaltet ist. Tarifbeschäftigte des Landes erhalten neben der gesetzlichen Rente grundsätzlich eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung, in der Regel über die VBL.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich mit dem Verhältnis beider Systeme befasst. Es erkennt ausdrücklich an, dass zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und Beamtenversorgung strukturelle Unterschiede bestehen, die bei einem Vergleich berücksichtigt werden müssen. Die unterschiedliche Ausgestaltung beider Alterssicherungssysteme ist deshalb als solche nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes unvereinbar.

Das bedeutet freilich nicht, dass man die von Ihnen empfundene Differenz zwischen beiden Systemen politisch nicht hinterfragen darf. Gerade wenn Menschen über viele Jahre Seite an Seite dieselbe berufliche Aufgabe erfüllen, ist nachvollziehbar, dass unterschiedliche Alterssicherungen als ungerecht empfunden werden können.

Ob und in welcher Höhe Ihnen neben Ihrer gesetzlichen Rente eine Zusatzversorgung aus Ihrer Beschäftigung beim Land zusteht, hängt von Ihrem persönlichen Versicherungsverlauf ab. 

Vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrer persönlichen Erfahrung und dieser Frage an mich gewandt haben. Für Ihren wohlverdienten Ruhestand wünsche ich Ihnen alles Gute.

Freundliche Grüße

Manuel Hagel MdL

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Manuel Hagel
Manuel Hagel
CDU

Weitere Fragen an Manuel Hagel