
Der Bund fördert finanziell den digitalen Einbürgerungsantrag im Rahmen einer sogenannten „Einer für Alle“-Leistung. Das bedeutet, dass ein Land – beim digitalen Einbürgerungsantrag ist es Nordrhein-Westfalen – eine Leistung zentral entwickelt und betreibt und diese anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt, die den Dienst mitnutzen können.