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Mahmut Özdemir
SPD
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Frage von Peter K. •

Warum wird nicht härter gegen Clans vorgegangen? Warum setzt man nur auf Nadelstiche statt auf den "Vorschlaghammer" ?

Warum werden Kinder nicht präventiv aus den Clans geholt um einer Kindeswohlgefährdung/Kriminalisierung in diesem Umfeld vorzubeugen?
Warum werden nicht komplette Vermögen(alles bis zur Unterhose)von Clans eingezogen und der Beweis gefordert dass dies EHRLICH erarbeitet wurde?
Warum werden Straftaten mit Überwachung(Abhörung,Fußfesseln usw.) wie bei Terrorverdächtigen nicht im Keim erstickt?
Warum weiß SpiegelTV-scheinbar-oft mehr und ist bei ihrer Recherche "engagierter" als dt Behörden?
Warum werden deutsche Staatsbürgerschaften (bei doppelter Staatsbürgerschaft) nicht zum Beispiel mit der Begründung der Erschleichung aberkannt und die Leute einfach abgeschoben(sie fühlen sich selbst sowieso nicht als "Deutsche" https://bit.ly/3Ox9kLJ)?
Wäre dies endlich möglich nach der Änderung zur doppelten Staatsbürgerschaft?
Denken Sie irgendwer würde den Clans eine Träne nachweinen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

bei der Bekämpfung der Clankriminalität handelt es sich um eine der zentralen Aufgaben der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern. Mit fast 700 Ermittlungsverfahren gegen organisierte kriminelle Gruppierungen ist 2022 die Zahl gegenüber dem Vorjahr um mehr als 17 Prozent gestiegen. Wir haben eine Rekordzahl an Ermittlungsverfahren. Dabei verfolgen die Behörden bereits einen Null-Toleranz-Ansatz – von Nadelstichen kann also keine Rede sein. Zur der Bekämpfung des Phänomens wird im Rahmen des geltenden Rechts in den Ländern ein breites Spektrum an Maßnahmen erfolgreich ausgeschöpft.

Eine davon kann beispielsweise die selbständige Einziehung nach § 76a Absatz 4 Strafgesetzbuch zur Einziehung von Vermögenswerten sein, die aus im Einzelnen unbekannten Straftaten herrühren. § 76a Absatz 4 Strafgesetzbuch ermöglicht eine Einziehung auch dann, wenn eine Verurteilung des von der Einziehung Betroffenen nicht möglich ist. Erforderlich ist lediglich die Sicherstellung des Gegenstandes in einem Ermittlungsverfahren wegen bestimmten, im Gesetz genannten schweren Straftaten und die Überzeugung des Gerichts, dass der Vermögensgegenstand aus einer Straftat herrührt. Bei der Entscheidung über die selbständige Einziehung nach § 76a Absatz 4 Strafgesetzbuch kann das Gericht seine Überzeugung davon, dass der Gegenstand aus einer Straftat herrührt, insbesondere auf ein grobes Missverhältnis zwischen dem Wert des Gegenstandes und den rechtmäßigen Einkünften des Betroffenen stützen. In dem von Ihnen genannten Beispiel der Clankriminalität dürfte dieser Aspekt regelmäßig von Bedeutung sein.

Kein Straftäter darf sich in organisierten kriminellen Strukturen sicher fühlen vor Polizei und Justiz – das ist klar.

Mit freundlichen Grüßen,

Mahmut Özdemir

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