Warum wird bei Wohngeld oder Behinderung keine Befreiung erstattet!Wenn ich schwerhörig oder blind wäre bräuchte ich keinen Fernseher,was für ein Schwachsinn!Habe 90%und bekomme keine Befreiung!
Sehr geehrte Frau D.,
leider fehlt mir hier der Zusammenhang. Geht es Ihnen um den Rundfunkbeitrag?
Sollte es so sein: Als taubblinde Person können Sie eine Befreiung beantragen. Sollten Sie mit 90% entweder Seh- oder Gehörgeschädigt sein, können Sie eine Ermäßigung beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Mahmut Özdemir

