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Frage von Mustafa T. •

Reform des Staatsbürgerrechts: Wird im Rahmen der Reform des Staatsbürgerrechts die Möglichkeit eingeräumt wieder neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch andere zu beantragen/besitzen?

Hallo Hr. Özdemir,

ich bin seit ca. 15 Jahren deutscher Staatsbürger und habe damals meine türkiche Staatsbürgerschaft aufgeben müsen. Meine Frage ist: Wird im Rahmen der Reform des Staatsbürgerrechts die Möglichkeit eingeräumt wieder neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch andere zu beantragen/besitzen. Also konkret, dass ich die türkische Staatsangehörigkeit beantragen kann ohne das die deutsche Staatsangehörigkeit ungültig wird?

LG
Mustafa T.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage bzgl. der Reform des Staatsbürgerrechts. 

Die konkrete Ausgestaltung der Reform hat mit der Ausarbeitung eines Referentenentwurfs begonnen und befindet sich derzeit in Ressortabstimmung. Anschließend geht es in die parlamentarischen Beratungen.

Derzeit ist die Beantragung der doppelten Staatsbürgerschaft nur in Ausnahmefällen möglich. Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf ein überarbeitetes Staatsangehörigkeitsrecht geeinigt, dass die sog. Mehrstaatigkeit zulässt und allen Menschen die Einbürgerung (nach 5 bzw. 3 Jahren) erleichtert. Die Zulassung der Mehrstaatigkeit soll dabei in alle Richtungen wirken, also sowohl bei Einbürgerungen als auch für deutsche Staatsangehörige, die eine zweite Staatsangehörigkeit annehmen möchten. Die Einbürgerungsvoraussetzungen werden dabei künftig durch klare Kriterien bestimmt, die im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses noch geklärt werden. 

Die Mehrstaatigkeit kann jedoch auch an den Regelungen im Herkunftsstaat scheitern, wenn dieser eine doppelte oder mehrfache Staatsangehörigkeit nach der Einbürgerung in Deutschland nicht anerkennt. Dadurch wird es auch weiterhin Menschen geben, die sich zwischen zwei Staatsbürgerschaften entscheiden müssen.

Wir beenden von unserer Seite damit aber die schleichende Aushöhlung des Staatsangehörigkeitsrechts und es wird endlich die Einbürgerung für Alle unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit möglich sein. 

Mit freundlichen Grüßen

Mahmut Özdemir

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