Portrait von Lothar Riebsamen
Lothar Riebsamen
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Lothar Riebsamen zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Sibylle S. •

Frage an Lothar Riebsamen von Sibylle S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Riebsamen,

Die Gemeinden Hohenfels, Herdwangen-Schönach, Konstanz, die Bodensee-Wasserversorgung, der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben und der Deutsche Bauernverband haben sich in Resolutionen gegen die Erschließung unkonventioneller Gasvorkommen ausgesprochen. Aktuell hat sich auch der Rat der Stadt Pfullendorf - einstimmig! - gegen Fracking ausgesprochen.

In der informierten Öffentlichkeit wird dringend gefordert und erwartet, dass das Bergrecht, das bisher dem Bund zugeordnet war, der Länderebene zugeordnet wird. Auch wird Unverständnis unter anderem darüber geäußert, dass Fracking nicht sofort komplett verboten wird, wo es doch dem Konzept der Enegiewende strikt widerspricht.

Bitte lassen Sie mich wissen,wie Sie aktuell zu dem Thema "Fracking" stehen und wie Sie sich gegebenenfalls, was dieses Problemfeld betrifft, politisch äußern werden bzw. wie gegebenenfalls Ihr Abstimmungsverhalten zum Thema aussehen wird.

Mit freundlichen Grüßen,
Sibylle Schol
BUND Pfullendorf

Portrait von Lothar Riebsamen
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schol,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage.

Die Risiken der Fracking-Technologie werden aktuell in dem umfassenden Gutachten „Umweltauswirkungen von Fracking“ im Auftrag des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes dargestellt. Hieraus geht hervor, dass bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten es wegen des Chemikalien-Einsatzes sowie auf Grund der Entsorgung des anfallenden Abwassers zu Verunreinigungen im Grundwasser kommen kann. Es wird daher dringend ein Verbot von Erdgas-Fracking in Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten empfohlen. Diese Empfehlungen müssen zwingend umgesetzt werden. Ich bin der Ansicht, dass dem Schutz des Wassers und des Ökosystems absoluter Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen im Zusammenhang mit Fracking gegeben werden muss. Als Konsequenz eines solchen Fracking-Verbots in Trinkwasserschutzgebieten und Wassergewinnungsgebieten wird Fracking in sensiblen Gebieten wie etwa der Bodenseeregion vollständig verhindert. Schon die Erkundung mittels Fracking sollte in solchen Gebieten verboten werden.
Darüber hinaus muss verpflichtend eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Prüfung) für jede Bohrung, bei der wassergefährdende Stoffe eingesetzt werden, im Bergrecht verankert werden. Durch das dann gesetzlich vorgesehene, systematische Prüfungsverfahren wird Transparenz und eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung gesichert. Es müssen dann alle unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens frühzeitig festgestellt, beschrieben und bewertet werden. Im Sinne einer umfassenden Beteiligung ist auch die jeweils zuständige Wasserbehörde einzubeziehen. Ohne deren Einvernehmen darf keine Genehmigung erteilt werden. Die in dem zitierten Gutachten aufgezeigten Erkenntnisse und Risiken sind von allen beteiligten Behörden zu berücksichtigen. Deshalb halte ich es vor einer umfassenden gesetzlichen Regelung nicht für vertretbar, Genehmigungen für Fracking zu erteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Riebsamen