Antwort 21.01.2025 von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!

Laurence Chaperon
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Uns war es wichtig, die Energiepreispauschalen so auszugestalten, dass sie unbürokratisch und vor allem schnell auszuzahlen sind.
Die Unterstützung von Familien ist ein wichtiges Anliegen von Lisa Paus und der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen.