Antwort 21.01.2025 von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ab jetzt gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – und das alles ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!

Laurence Chaperon
Ab jetzt gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – und das alles ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!