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Frage von Gerhard G. •

Weshalb muß in Bundesministerien alles doppelt und dreifach behandelt werden?

Sehr geehrte Bundesfamilienministerin Frau Lisa Paus

Im Organigramm des BMFSFJ Stand 17.02.2023 ist zwischen Abt.4 u. 5 der Aufbaustab zur Einrichtung einer Koordinierungsstelle nach der Istanbul - Konvetion vorgesehen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte schreibt :
Am 1. Februar 2018 ist die Istanbul-Konvention für Deutschland in Kraft getreten.
Eigentlich ein Unding.
Durch unser GG ist doch alles bestens geregelt. Und trotzdem Bedarf es einer zweiten Absicherung
Ist es blinder Aktionismus, daß nun auch noch zusätzlich die Antonio Amadeu Stiftung mit eingeschaltet wurde?

Wenn ich es richtig verstanden habe liegt die Zuständigkeit beim Europarat.

Am 07.Okt. 2022 hat der Europarat den GREVIO Bericht vorgelegt.

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