Wie stehen Sie als Ausschussvorsitzende dazu, dass die Krankenversicherungen für Bürgergeldempfänger und Flüchtlinge (nach 18 Monaten) nicht aus dem Haushalt gezahlt werden, sondern durch die Beitragszahler?

Ich antworte Ihnen als Mitglied der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und nicht als Ausschussvorsitzende, da ich das Amt der Ausschussvorsitzenden des Ausschusses für Arbeit und Soziales als Dienstälteste lediglich bis zur Wahl des gewählten stellvertretenden Ausschussvorsitzenden übernommen hatte. Meiner Fraktion und mir ist bewusst, dass die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch die Übernahme der Versorgungskosten von Bürgergeldbezieher*innen eine besondere Belastung erfährt. Grundsätzlich gilt: Die gesundheitliche Versorgung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist daher richtig und wichtig, dass diese Kosten aus Steuermitteln refinanziert und nicht allein von den Beitragszahlenden der GKV getragen werden sollten. Eine entsprechende Forderung konnten wir im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung zwar unterbringen, die tatsächliche Umsetzung dann aber nicht mit SPD und FDP erreichen.
Wir setzen uns als Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seit Langem für eine gerechte und nachhaltige Finanzierung des Gesundheitssystems ein. Dazu gehört für uns auch, die ungleiche Lastenverteilung zu beenden. Im jetzigen System tragen die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung die Hauptlast der solidarischen Finanzierung. Dieses Ungleichgewicht halten wir für nicht gerecht. Alle Bürger*innen – unabhängig von ihrem bisherigen Versicherungsstatus – sollten nach ihrer Leistungsfähigkeit in die solidarische Finanzierung des Gesundheitssystems einbezogen werden. Das würde zu einer fairen Verteilung beitragen und die Finanzierung der GKV auf eine breitere Basis stellen.
Die Zuschüsse des Bundes zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen dringend ausreichend bemessen werden, um die tatsächlich entstehenden Kosten für Bürgergeldbeziehende zu decken. Nur so wird verhindert, dass die Beitragszahlenden der GKV überproportional belastet werden. Eigentlich ist das Thema aber noch deutlich größer, denken wir an die beitragsfreie Mitversicherung oder umgekehrt, dass manche Gesundheitsleistung für Frauen und Mütter wiederum als versicherungsfremd gilt, weil z.B. Schwangerschaften keine Krankheiten sind, aber deshalb es dennoch falsch wäre, die gesundheitliche Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt als krankenversicherungsfremd zu klassifizieren.