Portät von Lisa Paus in Charlottenburg Wilmersdorf
Lisa Paus
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Frage von Rosalie S. •

Werden Sie das geplante 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz in der vorliegenden Version ablehnen, da es die massive Benachteiligung von gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern noch verstärkt?

Sehr geehrte Frau Paus,

es ist bekannt, dass arbeinehmerfinanzierte bAV-Produkte, z.B. Direktversicherungen, extrem nachteilig für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer sind, Aufgrund der hohen Abgabenlast in der Auszahlphase (Rente oder Kapitalauszahlung), spart diese Gruppe leider nicht für die eigene Altersvorsorge an. Insbesondere die hohe Last der Beiträge zur GKV und PV führt dazu, dass Gewinner dieses Sparvorgangs die Produktanbieter, die Arbeitgeber und die Sozialkassen sind. Die gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer sind die Leidtragenden. Wird nun das Opting-Out-System eingeführt, wird es noch mehr Verlierer geben. Es ist ein Rätsel, warum die Politik und die Gerichte dieses Schröpfen genau dieser Arbeitnehmer nicht endlich beendet. Privatversicherte Arbeitnehmer sind auf der sicheren Seite und Arbeitnehmer, die anderweitig ansparen (Kapitalmarkt oder Immobilien) sind auch im Vorteil. Am besten wird die bAV abgeschafft.

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Guten Tag Rosalie S.,

ich teile Ihre generelle Kritik, dass die derzeitigen Regelungen nicht wirklich gut zueinander passen und deshalb so nicht fair sind. Dennoch teile ich die Grundprinzipien. Ich bin außerdem nach wie vor für eine Entwicklung hin zur Bürger*innenversicherung in der Rente und in der Krankenversicherung und ich möchte unser Drei-Säulen-System in der Rente, also gesetzliche, betriebliche und private Säule, weiter entwickeln, insbesondere hin zur gesetzlichen Bürger*innenversicherung und zur Einführung eines Bürger*innenfonds. 

Sie wissen, die Beitragsbemessung der gesetzlichen Krankenversicherung hängt von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ab. Das ist auch aus unserer Sicht grundsätzlich fair, denn es stellt sicher, dass alle Versicherten unabhängig von ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten eine gute Versorgung erhalten. Das sichert zum Beispiel Rentner*innen eine gute Absicherung, ohne dass ihnen, wie oft in der PKV, die Prämien über den Kopf wachsen oder sie ihre Leistungen einschränken müssen. 

Ihre Kritik an der Verbeitragung von Direktversicherungen ist verständlich. Es mutet in der Tat unverständlich an, dass die Politik einerseits für die bessere Absicherung im Alter wirbt und andererseits Beiträge auf die daraus entstehenden Einkünfte beschließt. Hinzu kommt die sehr ungleiche Behandlung von Einkommensarten, die dann bei vergleichbaren Einkommen zu völlig verschiedenen Belastungen führen kann –  je nachdem, ob man versicherungspflichtig, freiwillig versichert, Selbständige*r, Arbeitnehmer*in oder Rentner*in ist. Gleichwohl halten wir es für richtig, dass auf alle Einkommensarten Beiträge gezahlt werden – verbunden mit einem Freibetrag. Diese zusätzlichen Einnahmen sorgen auch für eine Entlastung aller Beitragszahlenden. Die Situation wurde 2020 etwas erleichtert, weil seitdem ein Freibetrag für die Einkünfte aus der betrieblichen Altersversorgung gilt.

Beste Grüße

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