Antwort ausstehend von Lena Gumnior BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Privat
Besonders kritisch ist derzeit die Rolle der Bundesregierung.
Das Ergebnis überrascht in der Tat, zumindest wenn die Prozessführung des obsiegenden Beschlussklägers letztlich den Interessen aller Wohnungseigentümer dient, da sie zB die Ungültigerklärung eines rechtswidrigen Beschlusses herbeiführt.