NRW will Handel mit persönl. Gegenständen von NS-Opfern verbieten. Als Historiker der jüd. Geschichte habe ich 1 ganz simpel klingende Frage: Was ist ein unmittelbarer Bezug zu Holocaust durch Kugeln?
Sie zitieren nach meiner Frage Ihre NRW-Kolleg*nnen:
"Etwaige in Altersarmut lebende jüdische Menschen sind nicht gehindert, ihre persönlichen Gegenstände zu verkaufen. Auch einem unmittelbaren Bezug zum Verfolgungsschicksal betroffener Personen, schafft § 2 Nr. 1 des Gesetzesentwurfs eine rechtssichere Grundlage, die eine Veräußerung im Sinne des Andenkens und der Würde der Opfer des Nationalsozialismus ermöglicht."
Als Historiker der jüd. Geschichte habe ich 1 simpel klingende historiografische & gesetzesentwurfsbezogene rechts- & europapolitische Frage (auch zur Rechtssicherheit, asking for the best friend):
Was ist (nach dem Gesetzesentwurf) ein als unspezifischer Rechtsbegriff laienhaft bzw. entlastend sog. "unmittelbarer" Bezug zu "Holocaust durch Kugeln" (https://tinyurl.com/yc4twe9c ; https://tinyurl.com/55tz3z2x) & ohne Kugeln? Stellten 100tausendfache Judenmöbelversteigerungen allein in Hamburg einen un- oder nur mittelbaren Holocaustbezug dar? https://tinyurl.com/mpwa4h47

