Die von Ihnen angesprochene Vermögensabschöpfung wurde unter Federführung der SPD und nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 8/19) aus dem Jahr 2021 deutlich ausgeweitet.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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