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Lars Castellucci
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Frage von Norbert B. •

Werden Sie das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) stärken gegen den Angriff durch das Bundesverwaltungsgericht?

Sehr geehrter Herr Castelucci,

das Bundesverwaltungsgericht hat Bürgerrechte eingeschränkt: Behörden seien berechtigt, bei Anfragen nach dem IFG die Postadresse zu fordern und dahin zu antworten (https://www.bverwg.de/pm/2024/10). Das Innenministerium hatte geklagt, um eine Beanstandung des Bundesdateschutzbeauftragten (BfDI) abzuwehren. Durch einen Trick ist sogar die eigentlich betroffene Organisation (fragstenstaat.de) aus dem Verfahren gedrängt worden (https://fragdenstaat.de/blog/2024/03/21/bundesverwaltungsgericht-legt-die-axt-ans-informationsfreiheitsgesetz/).

Mehr obrigkeitshörige, rückwärtsgewandte Entscheidungen sind kaum denkbar (Post statt digital, Datensammlung statt Privatsphäre, Ausbooten der Betroffenen, hauptsächlich: Erschwernis von Anfragen, die informierte Beteiligung erst ermöglichen). Möchte der Staat alleine (als "Elite") unbeoachtet regieren?

Was werden Sie unternehmen, um das IFG gegen solche Angriffe zu stärken?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

 

viele Dank für Ihre Frage. Als Ampelkoalition haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir das Informationsfreiheitsgesetz zu einem Bundestransparenzgesetz weiterentwickeln wollen. Das berücksichtigt auch die aktuelle Rechtsprechung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Lars Castellucci

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