Um die Freiverantwortlichkeit des Suizidentschlusses sicherzustellen, schlägt der Gesetzentwurf ein Schutzkonzept vor: Dazu gehören grundsätzlich mindestens zwei Untersuchungen in einem hinreichenden Abstand durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie; dies sichert die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit der Entscheidung.
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