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SPD
• 27.03.2024

Es ist beabsichtigt, die in § 107d BeamtVG verankerte Höchstgrenze von 120 Prozent um weitere drei Jahre fortzuschreiben

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SPD
• 18.01.2024

Ein genaues Datum der Umsetzung der auf Seite 140 des Koalitionsvertrags 2021 angestrebten Änderung der Erforderlichkeit des Sprachnachweises vor Einreise kann ich Ihnen nicht nennen

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SPD
• 09.01.2024

Abschließend weist das Ministerium noch auf die jederzeit in der Auszahlungsphase in Betracht kommende Möglichkeit hin, anstelle der bereits oben dargelegten „sukzessiven“ Besteuerung auch die Auflösung des gesamten Wohnförderkontos bei der ZfA zu beantragen (§ 92a Absatz 2 Satz 6 EStG). In diesem Fall wird der im Wohnförderkonto eingestellte Gesamtbetrag (lediglich) zu 70 % der Besteuerung unterworfen (§ 22 Nummer 5 Satz 5 EStG).

Frage von Thomas H. • 28.12.2023
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SPD
• 09.01.2024

Der Gesetzentwurf soll in den nächsten Wochen im Bundeskabinett aufgerufen werden.

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• 27.03.2024

Es ist beabsichtigt, die in § 107d BeamtVG verankerte Höchstgrenze von 120 Prozent um weitere drei Jahre fortzuschreiben

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• 18.12.2023

Bislang liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung noch nicht vor, da die Ressortabstimmung noch andauert, und ist daher auch noch nicht im parlamentarischen Verfahren.

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