
Der Gesetzentwurf ist in der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt, außerdem werden noch Verbändestellungnahmen ausgewertet.
DBT/Stella von Saldern
Der Gesetzentwurf ist in der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt, außerdem werden noch Verbändestellungnahmen ausgewertet.
Dem Gesetzentwurf stelle ich mich nicht entgegen. Grundsätzlich arbeite ich lieber dafür, dass Menschen einen Sinn im Leben sehen, als für die Freigabe von Rauschmitteln.
Diese Frage stellt sich nicht, da ich keine Gründe dafür sehe, dass der Bundestag dem Bundeskanzler die Vertrauensfrage stellen sollte.
Wir müssen zunächst mit Inhalten überzeugen, das macht Demokratie aus.
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz wurde vergangenen Freitag, 19.01.2024 im Bundestag verabschiedet. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Bundesrat dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Diese Zustimmung steht noch aus.
Es ist beabsichtigt, die in § 107d BeamtVG verankerte Höchstgrenze von 120 Prozent um weitere drei Jahre fortzuschreiben