Entgegen allen anderen Ausschüssen werden die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Kontrolle der Arbeit der drei Nachrichtendienste des Bundes (PKGR) nicht einfach von ihren Fraktionen entsendet, sondern müssen aus der Mitte des Deutschen Bundestages mit Kanzlermehrheit gewählt werden.
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