Wie kann der Bundestag die Zusammenarbeit deutscher Nachrichtendienste mit ausländischen Diensten kontrollieren, wenn die Bundesregierung selbst eingestufte Auskünfte zum Epstein-Komplex verweigert?
Sehr geehrter Herr Dr. von Notz,
in der Bundestagsdrucksache 21/5804 verweigert die Bundesregierung bei Frage 2 Auskünfte zum möglichen Informationsaustausch deutscher Behörden mit FBI, CIA und Mossad im Epstein-Komplex – ausdrücklich auch in eingestufter Form.
Begründet wird dies mit dem Schutz nachrichtendienstlicher Beziehungen und möglichen Nachteilen für die Informationsversorgung Deutschlands.
Dies wirft Fragen nach den Grenzen parlamentarischer Kontrolle auf.
Als stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums möchte ich Sie fragen, wie eine wirksame Kontrolle solcher Vorgänge gewährleistet werden kann und welche Möglichkeiten bestehen, eine verweigerte Auskunft rechtlich überprüfen zu lassen.
Ich bitte ausdrücklich nicht um die Offenlegung geheimhaltungsbedürftiger Informationen, sondern um eine Erläuterung der parlamentarischen Kontrollmechanismen.
Quelle: Bundestagsdrucksache 21/5804, Frage 2, Seite 4.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stefan G.

