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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Klaus W. •

Wie darf legales Cannabis konsumiert werden

Sehr geehrter Herr von Notz,
da Sie und Ihre Partei sich für die Legalisierung von Cannabis stark machen stellt sich mir die Frage: wie werde ich als Jemand der Cannabis ablehnt vor dem Konsum geschützt. Die am meisten verbreitete Art, Cannabis zu konsumieren ist, es zu rauchen. Ich werde schon beim Zigarettenrauchen in der Öffentlichkeit damit abgespeist, mich nicht da aufzuhalten wo im Freien geraucht wird. Wie wird es bei Cannabis Rauch gehandhabt werden? Schutzzonen, wie z.B. Bushaltestellen werden häufig genug ignoriert.
Vielen Dank für Ihre Antwort

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage an mich und das damit verbundene Interesse an den Positionen der Grünen zur Legalisierung von Cannabis. Über beides habe ich mich sehr gefreut und möchte im Folgenden gerne darauf eingehen.

Als Grüne setzen wir uns auch weiterhin gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten sowie Praktikerinnen und Praktikern für eine kontrollierte Abgabe von Cannabis ein. Der von Grünen, FDP und SPD vorgelegte Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Ampel die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften einführen wird. Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatten wir als Grüne Fraktion einen umfassenden Gesetzentwurf für ein „Cannabiskontrollgesetz“ vorgelegt. Es gibt also gewisse Vorarbeiten, auf die sich durchaus aufbauen lässt. Auf entsprechende Fragen zum derzeitigen Umsetzungsstand hatte ich hier wiederholt geantwortet.

Dabei steht auch der Gesundheitsschutz für uns Grüne ganz besonders im Fokus. Durch die bisherige Verbotspolitik sind Schwarzmärkte entstanden, auf denen es weder Jugend- noch Gesundheitsschutz gibt. Viele gesundheitliche Schäden im Zusammenhang mit Drogen sind Folge dieser repressiven Drogenpolitik. Deshalb ist es nun an der Zeit, umzudenken und einen neuen Ansatz zu wählen. Suchtprävention und Aufklärung sollen zukünftig gezielt und effektiv eingesetzt werden.

Es ist dringend geboten, die Umsetzung des Vorhabens gründlich vorzubereiten und mit der notwendigen Sorgfalt durchzuführen, um praktikable und nicht angreifbare Regelungen zu schaffen. Dabei sind nicht nur nationale, sondern auch europa- und völkerrechtliche Rahmbedingungen zwingend zu beachten. Daher liegt bislang noch kein Gesetzentwurf vor.

Die von Ihnen angesprochene Sorge des Passivkonsums ist berechtigt. Denn hervorzuheben ist: Selbstbestimmung und Gesundheitsschutz gelten selbstverständlich nicht nur für Konsumenten, sondern auch für Nicht-Konsumenten. Daher werden wir auch hinsichtlich des Konsums in der Öffentlichkeit genaue Regulierungen und Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsschäden treffen.

Beste Grüße nach Hetzenhausen!
Konstantin v. Notz

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