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Konstantin von Notz
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Frage von Jörg R. •

Welche Entschädigungsregelungen bei Sportwaffenverbot?

Hallo, Herr Dr. von Notz,
da ich sowohl Ihre Kompetenz, als auch Ihre souveräne Art sehr schätze, möchte ich Ihnen gerne zwei Fragen stellen:
1. Die Bundesregierung wird zeitnah den Besitz von halbautomatischen Schusswaffen verbieten (müssen). Dies ist in Hinsicht auf die Vorfälle in Winnenden, Hanau und Hamburg alternativlos. Wie sieht es mit der finanziellen Entschädigung bei Besitzverbot aus? Jede Art von Altfallregelung oder Besitzstand verbietet sich im Sinne der Sache.
2. Wäre nicht grundsätzlich eine freiwillige Waffenabgabe mit angemessener (Zeitwert) Entschädigung ein wichtiger Weg zur Verringerung des Privatwaffenbestandes?
Ist geförderte Freiwilligkeit nicht ein besserer Weg?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort!
Alles Gute.
J. R.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.

vielen Dank für Ihre Frage und ihr damit verbundenes Interesse an meiner politischen Arbeit. Über beides habe ich mich ebenso gefreut wie über die freundlichen Worte, die Sie Ihrer Nachricht vorangestellt haben.

In Deutschland gibt es über fünf Millionen legale Waffen. Jedes Jahr sterben Menschen – auch durch legale Waffen, beim Hantieren mit ihnen oder durch Straftaten. Im Koalitionsvertrag haben wir uns daher mit FDP und SPD insbesondere darauf geeinigt, Verfassungsfeinde konsequent zu entwaffnen. Die Umsetzung dieses Projekts zielt auch darauf ab, all diejenigen vor Vorverurteilungen zu schützen, die Waffen in rechtstreuer Weise gebrauchen.

Ungeachtet von Abgrenzungsfragen, die sich im Detail stellen können, ist es erforderlich und verhältnismäßig, bestimmte halbautomatischen Waffen strengeren gesetzlichen Vorgaben zu unterwerfen. Sobald der entsprechende Gesetzentwurf ins parlamentarische Verfahren geht, werden wir darüber beraten und entschließen, wie genau diese Änderungen ausgestaltet werden. In diesem Rahmen werden dann auch die Fragen danach entschieden werden, wie genau die Abwicklung von Waffenabgaben im Detail ausgestaltet werden soll. Ihre Anregungen behalte ich dabei im Hinterkopf.

Beste Grüße nach München

Konstantin v. Notz

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