Wie werden Sie angesichts der Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ergebnisses der letzten Bundestagswahlen in der Frage der Neuauszählung der Stimmen abstimmen? Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung!
Bei der letzten Bundestagswahl verpasste das BSW die 5%-Hürde um äußerst knappe 0,019% bzw. ca. 9.500 Stimmen und ist damit aktuell im Bundestag nicht vertreten. Inzwischen mehren sich die Hinweise auf systematische Zählfehler zu Lasten des BSW, dennoch steht eine Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestags immer noch aus. Inzwischen fordern auch unabhängige Experten eine Neuauszählung.
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie besten Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich gefreut.
Die Prüfung der Einsprüche zur Bundestagswahl ist gesetzlich Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag. Dieser prüft unabhängig und sorgfältig, ob die Wahl korrekt verlief. Unsere grüne Fraktion vertraut auf dieses bewährte Verfahren und bringt sich im Ausschuss ein. Ich selbst gehöre dem Ausschuss nicht an.
Den wiederholt durch die Partei BSW geäußerten Vorwurf, der Wahlprüfausschuss würde zu langsam arbeiten und Dinge verschleppen, weisen wir entschieden zurück. Der Wahlprüfausschuss hat diese Legislatur bereits einige Einsprüche bearbeitet und die Empfehlungen dem Bundestag zum Beschluss zugeleitet.
Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen in dem Ausschuss arbeiten aktiv daran mit, dass Verfahren zügig, trotzdem aber gründlich geprüft und bearbeitet werden. Letztlich entscheidet das Parlament nach sorgfältiger Prüfung im Wahlprüfungsausschuss über die Neuzählung und meine Fraktion und ich vertrauen auf diesen ebenso transparenten wie rechtsstaatlichen Prozess.
Mit besten Grüßen nach Werneck!
Konstantin v. Notz

