Sehr geehrter Herr MdB Dr. von Notz, werden oder wollen Sie & der Rechtsausschuss sich - i.R.d. Informationsfreiheitsrechte der Bürger - dafür einsetzen, (m. E.) wichtige Stasi-Akten zu publizieren ?
https://www.spiegel.de/politik/ehrlich-treu-zuverlaessig-a-807574d2-0002-0001-0000-000013501875
https://www.zeit.de/gesellschaft/2026-03/stasi-merkel-bundesarchiv-verwaltungsgericht-gxe
Zitat :
(...) "Im Zeitraum, in dem die Stasi operativ aktiv war, sei Merkel noch keine Person der Zeitgeschichte oder Amtsträgerin gewesen." (...)
Sehr geehrter Herr Dr. von Notz,
Ex-Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hielt 2010 eine Festrede für Lothar de Maizière (alias IM Czerny) und hatte sich persönlich bei ihm für "DAS" bedankt, was sie von IM Czerny LERNEN konnte - wie folgt :
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/bulletin/ansprache-von-bundeskanzlerin-dr-angela-merkel-794794
Zitat-Merkel :
>"Lieber Lothar ... Ich möchte dir persönlich ganz herzlich für das danken, was ich in der Zeit, als ich für dich und mit dir gearbeitet habe, lernen konnte."<
Zitat-Ende
Werden Sie sich u. a. DESHALB für die Publizierung ggf. relevanter Stasi-Akten einsetzen ?
MfG
Michael P.
Sehr geehrter Herr P.,
haben Sie besten Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut. Gerade das Thema Informationsfreiheit beschäftigt meine Fraktion und mich dieser Tage sehr intensiv. Als Fraktion, die das Bündnis 90 bis heute im Namen trägt, ist uns auch die weitere Aufklärung des in und durch die DDR begangenen Unrechts ein zentrales Anliegen. Gleichzeitig, das ganz offen und ehrlich, gilt es, gerade als Mitglied einer anderen Gewalt, die jüngste Rechtsprechung unabhängiger Gerichte in der Sache zu akzeptieren.
Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass das Bundesarchiv die entsprechenden Unterlagen zu Dr. Angela Merkel nicht herausgeben muss. Das Gericht sah die notwendigen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung nach dem Stasi-Unterlagen Gesetz als nicht erfüllt an. Bei einer Entscheidung über die Herausgabe wird stets zwischen den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und dem öffentlichen Interesse abgewogen – so auch hier.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass die Staatssicherheit Angela Merkel zielgerichtet begünstigt habe. Sie selbst verwiesen auf die Einschätzung des Gerichts, dass in dem Zeitraum, in dem die Stasi operativ aktiv war, A. Merkel noch keine Person der Zeitgeschichte oder Amtsträgerin gewesen sei. Das mag man teilen oder nicht. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Eine Überprüfung steht dem Kläger offen.
Das von Ihnen erwähnte Zitat zu nutzen, um, ohne weitere Belege, über eine mögliche Tätigkeit Angela Merkels für die Staatssicherheit zu sinnieren, lehne ich ab.
Bitte bedenken Sie: Der Umgang mit den Stasi-Akten gehört zweifellos zu den schwierigsten Kapiteln der deutsch-deutschen Nachkriegsgeschichte. Der absolut berechtigte Wunsch nach weiterer Aufklärung darf nicht zu unberechtigten Vorverurteilungen führen.
Gleichwohl versichere ich Ihnen, dass das Thema der Aufarbeitung der Machenschaften des MfS und seiner Rolle in der deutschen Geschichte für mich und meine Fraktion ein sehr wichtiges Thema ist und auch bleiben wird.
Mit besten Grüßen nach Köln!
Konstantin v. Notz

