Halten Sie die Altersbezüge von MdB's für angemessen? Die Höhe haben ja die Abgeordneten selbst bestimmt, nicht das Grundgesetz. Es geht um die Belastung der jungen Generation in der Rentendiskussion.
Sehr geehrter Herr G.,
die Altersentschädigung für Bundestagsabgeordnete ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, ebenso wie die monatlichen Diäten, Teil der materiellen Absicherung des freien Mandats. Sie soll sicherstellen, dass Abgeordnete ihre Entscheidungen unabhängig von wirtschaftlichen Eigeninteressen oder finanziellen Zwängen treffen können.
Das bedeutet aber nicht, dass die konkrete Ausgestaltung jeder Regelung dauerhaft unverändert bleiben muss. Gerade in der aktuellen Rentendebatte ist die Frage der Generationengerechtigkeit berechtigt. Deshalb prüfen wir in der CDU/CSU-Fraktion regelmäßig, ob bestehende Regelungen, auch bei Diäten und Altersbezügen, noch angemessen, nachvollziehbar und vermittelbar sind.
Mir ist wichtig: Wer von der jungen Generation Solidarität im Rentensystem erwartet, muss auch bereit sein, die eigenen Regelungen kritisch zu hinterfragen. Unabhängigkeit des Mandats und Maßhalten gegenüber den Steuerzahlern gehören gleichermaßen zur politischen Verantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Konrad Körner

